Teilnahme- und Wettkampfreglement
Keine Startgeld-Rückgabe bei Abmeldung
Bei einer Abmeldung/Nichtteilnahme (Terminkollision, Krankheit, Verletzung, usw.) besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Startgeldes. Ausnahme bei Krankheit oder Verletzung mit dem Annullierungsschutz flexStart von TrackMaxx (dieser kann bei der Anmeldung ausgewählt werden).
Durchführung Treppenlauf nur bei sicherem Wetter
Der Lauf auf der Treppe ist gerade im zweiten Teil auf der Treppe und auf dem Gipfel (2‘362 m ü. M.) exponiert – anders als bei einem Lauf im „Tal“. Für die Durchführung braucht es sichere Wetterprognosen und am Tag selber sicheres Wetter. Die grösste Gefahr geht von Gewitter, Starkniederschlägen und Temperaturstürzen aus. Daher ist das Risiko einer Absage aufgrund des Wetters in der Woche des Anlasses höher als bei anderen Läufen – die Sicherheit steht an erster Stelle. Bei einer Absage des Laufes aufgrund schlechten Wetters wird wie folgt vorgegangen:
> Alle Läufer*innen erhalten das Startgeld abzüglich 20% zurück.
> Es ist keine Übertragung ins kommende Jahr (keine Startplatzgarantie) möglich.
> Für allfällig weitere Kosten (bspw. Stornierungskosten für Übernachtung, usw.) sind die Teilnehmenden verantwortlich.